Impressum und AGB


Verantwortlich für den Inhalt ist:

Bublitz & Polle GbR – Malermeisterbetrieb

Norbert Bublitz , Thomas Polle

Dorfstraße 46 – 25462 Rellingen

Telefon: 04101 383432 – Fax: 04101 383434

Handwerkskammer Lübeck

USt-IdNr.: DE189608436 – Finanzamt Pinneberg

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Malerbetriebe

Für die Ausführung unserer Arbeiten gilt die Allgemeine Verdingungsverordnung für Bauleistungen Teil B: (VOB Teil B.DIN 1961) sowie BGB in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung mit den nachstehenden Ergänzungen:

I) Leistungsumfang

1. Dem Angebot liegen, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, überschlägig ermittelte Leistungsmengen zugrunde.

2. Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet
( § 2 Nr. 2 VOB Teil B )

3. Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach den für Maler- und Lackiererarbeiten einschlägigen Allgemeinen Technischen Vorschriften wie z. B.
DIN 18299 ( Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art )
DIN 18363 ( Maler- und Lackierarbeiten )
DIN 18365 ( Bodenbelagsarbeiten )
DIN 18366 ( Tapezierarbeiten )

Abrechnungsgegenstand erfolgt nach tatsächlichen Fertigmaß vor Ort.

II) Änderung der Angebotspreise

An die Angebotspreise halten wir uns 8 Wochen gebunden. Danach kann unser Angebot nur noch mit neu zu vereinbarenden Preisen angenommen werden. Nach Vertragsabschluß gelten die Angebotspreise weitere 4 Monate als Vertragspreise. Tritt danach eine wesentliche Veränderung der Preisermittlungsgrundlage, z.B. durch Lohn- und Gehaltserhöhungen, durch tariflicher oder gesetzlicher Sozialaufwendungen, durch allgemeine Materialpreissteigerung oder die Erhöhung gesetzlicher Abgaben und Steuern ( z.B. Mehrwertsteuer) ein, so ändern sich die Angebotspreise entsprechend.

III) Zahlungen

1. A-Konto Zahlungen sofort gemäß nach Leistungsstand innerhalb 8 Tage.

2. Unsere Schlussrechnung ist alsbald nach Zugang zu überprüfen. Die Schlusszahlung ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Posteingang der Schlussrechnung, zu leisten.

IV) Nachfolge- und Zusatzaufträge

Solche sind eigenständige Aufträge, unterliegen also eigenen Zahlungs- und Gewährleistungsfristen gemäß vorstehenden und nachfolgenden Bestimmungen. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt und berechtigten insbesondere nicht zur Zahlungsverzögerung auf die Schlussrechnung der ursprünglich vereinbarten Leistung.

V) Ablösung Sicherheitseinbehalt

Im Falle des Sicherheitseinbehalts auf Ihrer Seite sind wir berechtigt, diesen durch Stellung einer Bankbürgschaft zu ersetzen. Nach Übermittlung der Bankbürgschaft im Original an Sie ist der Sicherheitseinbehalt an uns auszuzahlen.

VI) Vertretungsbefugnis

Sie sichern uns zu, dass auf Ihrer Seite für den Abschluss von Verträgen oder Zusatzverträgen nur solche Personen eingesetzt werden, die die entsprechende Vertretungs- und Abschlussbefugnis haben. Dasselbe gilt für die Berechtigung zu Leistungs- oder Teilleistungsabnahme.

VII) Abnahme

1. Die Abnahme der Leistungen hat unverzüglich nach Mitteilung über die Fertigstellung zu erfolgen.

2. Die Abnahme gilt auch als erfolgt,
– wenn der Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung die Leistung nicht abnimmt.
– wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen hat, nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Nutzung.
§12 Nr.5 Abs.1 VOB/B.

VIII) Gewährleistung

1. Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr.

2. Die Verjährungsfrist für alle Mängelbeseitigungsansprüche gemäß § 13 Nr. 5 VOB Teil B beträgt bei Maler- und Lackiererarbeiten in Neubauten und bei vollständigen Renovierungen 4 Jahre, bei Überholungsarbeiten ( Teilrenovierung ) 1 Jahr.

XI) Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile der Ort unseres Betriebsitzes.

2. Der Gerichtsstand für Nichtkaufleute und Minderkaufleute ist der Ihres Wohnsitzes.

XII)  Haftung

1)Werden von uns erbrachte Leistungen vor der Abnahme durch dem Auftraggeber
Oder durch Dritte beschädigt oder zerstört, so entfällt der Zahlungsanspruch nicht.

2)Für notwendige Ausbesserungsarbeiten ist eine zusätzliche Preisvereinbarung
zu treffen.

XIII) Zusätzliche Vereinbarungen

1. Vereinbarungen, die vom Inhalt der VOB Teil B und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.

2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.

Malermeisterbetrieb
Bublitz & Polle GBR
Norbert Bublitz , Thomas Polle
Dorfstraße 46
25462 Rellingen
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